Psychotherapie und Coaching - Fragen und Antworten

Therapie

Was sind die Vorteile einer internetgestützten Therapie mit Video-Sprechstunde?

  • Die Videosprechstunde senkt die Hemmschwelle zur Bereitschaft der Inanspruchnahme wirksamer professioneller Hilfe. Da viele psychisch Kranke die Krankheit aus Hemmung oder Scham beim Aufsuchen einer Praxis verschleppen, wirkt frühzeitige Behandlung der Krankheit einer Verfestigung bzw. Chronifizierung entgegen.
  • Etwaige Unsicherheiten der Patienten, auch Hemmungen beim Besuch einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxis, Wartezimmersituationen etc. sind vermindert. Der Therapeut erhält ggf. zügig Zugang zum Patienten und die Therapiedauer verkürzt sich.
  • Die Mimik von Patient und Therapeut ist klarer zu erkennen.

Gibt es Nachteile der internetgestützten Therapie mit Videosprechstunde?

Den Therapeuten fehlen mehrere übliche Mittel der Interaktion, wie die Kenntnis der Körpersprache. Auch kann es Patienten geben, welche die therapeutische Wirksamkeit eines räumlich präsenten Therapeuten höher einschätzen.

Kann ich auf Praxisbesuche und räumliches Zusammenkommen mit Therapeuten verzichten?

  • Nein. Damit die Videobehandlung einen "therapeutischen Mehrwert" erzeugt, soll der Videobehandlung eine angemessene Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung im unmittelbaren persönlichen Kontakt vorangehen. Wir rechnen mit 3 probatorischen Video-Sitzungen und einer persönlichen Sitzung. Danach kann die Therapieplanung erfolgen und mit der längerfristigen Behandlung. Auch hier muss ein regelmäßiger persönlicher Kontakt bestehen und die jederzeitige Durchführung eines solchen im Bedarfsfall gesichert sein.
  • Die Praxis finden Sie im Rheinland in der Partnerklinik My Way Klinik in 51580 Reichshof (im Oberbergischen).

 

Vergütung

Richtet sich das Angebot von Freeway24 nur an Selbstzahler?

Selbstzahler können unbürokratisch mit der Therapie beginnen.

Die Abrechnung erfolgt durch die My Way Psychiatrische Klinik  GmbH & Co. KG  nach der Gebührenordnung Ärzte  (GOÄ). Eine Vorauszahlung wird erhoben über 5 Sitzungen.    Es  kommen nur abrechenbare Leistungen  nach GOÄ   zur Anwendung.  Bei  vorzeitiger Beendigung wird das  Guthaben zurück erstattet.

Folgende Kosten können anfallen:

  • Einmal zu Beginn:
 
  • Erhebung der biographischen Anamnese (Ziffer 860, Faktor 2,3)
€ 123,34

  • Zu Beginn und Zwischen- und Endauswertungen:
 
  • Diagnostik und Auswertung von Fragebogen (Ziffer 857, Faktor 1,8)
€   12,17

  • Anzahl individuell und verlaufsabhängig vereinbart:
 
  • Psychotherapie, Einzelgespräch (Ziffer 870, Faktor 2,3)
€ 100,55
  • (bei besonderen Anforderungen nach vorheriger Vereinbarung Faktor 3,5)
€ 153,00

  • Nach Bedarf:
 
  • Therapieantrag für Kostenträger (Ziffer 85, Faktor 2,3)
€  67,03

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen: Der Gesetzgeber hat am 09.11.2018 beschlossen, die Videosprechstunden weiter zu implementieren. Die Änderung des § 87 SGB V 2 a trat am 01.01.2019 in Kraft. Die Therapieeinheiten der approbierten Psychotherapeuten in der Video-Sprechstunde sind nach unserer Kenntnis grundsätzlich durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattungsfähig. Jedoch nicht immer in voller Höhe. Der Verband der privaten Krankenversicherungen führt aus zur Frage, ob die PKV auch die Kosten für Online-Therapien erstattet: „Es gilt der Grundsatz: Die Private Krankenversicherung erstattet die Kosten der „medizinisch notwendigen Heilbehandlung“. Eine solche liegt vor, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar ist, sie als notwendig anzusehen. Vertretbar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, wenn sie sowohl in begründeter und nachvollziehbarer wie fundierter Vorgehensweise das zugrunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet. Mit Blick auf diese Definition können grundsätzlich auch telemedizinische oder onlinebasierte Therapien als medizinisch notwendige Heilbehandlung zu qualifizieren sein, sofern Wirksamkeit und Nutzen der Behandlung für die Patienten nachgewiesen sind.“ (Unterstreichungen von uns, weiteres siehe https://www.derprivatpatient.de/infothek/nachgefragt/psychotherapie-welche-behandlungen-uebernimmt-die-pkv)

Bitte klären Sie die Kostenübernahme- und Höhe ggf. mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle. Gesetzlich Versicherte: Bitte fragen Sie Ihre  gesetzliche  Krankenkasse:   Für die gesetzlich Versicherten gelten die Regularien mit der Möglichkeit der Teilkostenerstattung , wenn Vertragstherapeuten keine Termine vergeben konnten, siehe   Ratgeber der Psychotherapeutenkammer:   https://www.ptk-nrw.de/aktuelles/meldungen/detail/kostenerstattung-fuer-psychotherapie-gemaess-13-absatz-3-sgb-v-weiterhin-moeglich-und-geboten    

 

Datenschutz

Werden die Sitzungen aufgezeichnet?

  • Nein, die Aufzeichnung der Videoaufnahmen wird weder Patienten noch Therapeuten gestattet.

Dürfen Dritte an den Sitzungen teilnehmen?

  • Die Teilnahme Dritter, z. B. auf Patientenseite bei Angehörigengesprächen, kann sinnvoll sein. Allerdings muss jede Teilnahme Dritter vorher ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

 

Technik

Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich?

Sie benötigen einen PC, Notebook oder Smartphone mit Kamera, Internetzugang sowie einen kompatiblen Browser (Chrome, Firefox, Safari oder Opera).

Wie läuft die internetgestützte Videosprechstunde ab?

Sie erhalten von uns eine E-Mail  mit einem PIN (Persönliche Identifikationsnummer) und einem Link. Wenn Sie die kompatiblen Browser als Standardbrowser eingerichtet haben, klicken Sie auf den Link, geben Ihre PIN und verbinden sich mit dem Therapeuten. Wenn Sie einen anderen Browser verwenden, gehen Sie bitte auf Seite www.viomedi.de und geben dort Ihre PIN ein, sodann werden Sie mit dem Therapeuten verbunden.